Die Vereinigung der Bergbauerngasthöfe
Die Vereinigung der Bergbauerngasthöfe im Oberelsass / L’Association des Fermes-Auberges du Haut-Rhin ist ein gemeinnütziger Verein, der 1971 auf Initiative einiger Bergbauern gegründet wurde. Die Landwirtschaftskammer unterstützte dabei die Initiative der ersten Mitglieder, die sich vor allem im Gebiet des Petit-Ballon (Kleinen Belchen) befanden. Die Vereinigung wurde ins Leben gerufen, um sowohl eine landwirtschaftliche als auch eine touristische Aktivität in einer neuen Form des Landtourismus vereinen zu können. Aktuell gehören 42 Bergbauerngasthöfe, zur Vereinigung (davon 1 im Zulassungsprozess).
Die Vereinigung im Oberelsass hat sich bald von der Bewegung der nationalen Bergbauerngasthöfe unterscheiden wollen, um ihre Besonderheiten bewahren zu können. Dazu gehören vor allem der Alm-Auftrieb und der Alm–Abtrieb und auf manchen Höfen damit verbunden, die Beweidung von mehr als 80 ha Bergwiesen. 1992 hat deshalb die Vereinigung der Ferme-Auberges ‘Haut-Rhin’ ein eigenes Pflichtenheft entwickelt. Die Vorgaben des Pflichtenhefts basieren auf vier konkreten und wesentlichen Kriterien. Im Mittelpunkt stehen die Gestaltung der Empfangssituation, die angebotenen Produkte, das servierte Menü und die Exposition in der Vogesenlandschaft.
Ziel der Vereinigung ist es, alle Vereinsmitglieder zusammen zu führen und zu motivieren, Bestrebungen in die Wege zu leiten, um ihre Entwicklung gemeinsam und strukturiert anzugehen.
Ein kleiner Blick zurück. 1974 bekam auf einem Treffen im elsässischen Lapoutroie, der Begriff der « ferme-auberge » eine nationale Aufwertung, denn damit wurde in ganz Frankreich einem landwirtschaftlichen Betrieb die Möglichkeit eines um den Tourismus erweiterten Betätigungsfeldes eröffnet. Aufgrund des elsässischen Vorbilds haben sich in Frankreich 900 Bergbauernhöfe zu einem Bergbauerngasthaus entwickelt. Das Konzept der Fermes-Auberges im Elsass stellt jedoch immer noch eine lokale Besonderheit dar, denn es gibt sie nur auf den Vogesenhöhen. Dort werden mehr als 3.500 ha Weiden mit ihrer reichen biologischen Vielfalt landwirtschaftlich genutzt und unterhalten, deren zusammenhängende Fläche in Europa einzigartig ist.
Die Benützung der Bezeichnung « ferme-auberge » im Departement Haut-Rhin wird von der strikten Einhaltung der Charta aus dem Jahr 2001 mit ihren Bestimmungen abhängig gemacht. Die Zulassung und Weiterführung als anerkannter Betrieb oder die Kündigung werden von einer speziellen Kommission überwacht, die von der Vereinigung eingesetzt wird.
Von der bisherigen zur neuen Charta…
Die Bedürfnisentwicklung der Verbraucher und die Zwischenfälle, die es im Lebensmittelbereich gegeben hat, haben die Vereinigung dazu gebracht, sich über die Versorgungssituation der Bergbauerngasthöfe von Neuem Gedanken zu machen. Dabei sollten die bewährten Entwicklungen der touristischen Aktivität auf den Vogesenhöhen nicht über Bord geworfen werden, allerdings muss ein wirtschaftliches Überleben durch eine multifunktionale Landwirtschaft gesichert werden können.
Diese Gedanken führten zur neuen Charta von 2001. Die angestrebten Ziele sind
- eine verstärkte Nutzung lokaler landwirtschaftlicher Produkte im Bewirtungsangebot,
- die mit einer verstärkten Zusammenarbeit mit lokalen Produzenten einhergehen soll,
- ein besseres und individuelleres Eingehen auf die Nachfrage der Gäste,
- gerade auch, um der Vertrauenskrise der Verbraucher im Lebensmittelbereich positiv entgegen wirken zu können.
Genau wird festgelegt, was eine ‘Ferme-Auberge’ im Elsass ausmacht (Bedingung ist ein anerkannter Landwirtschaftsbetrieb, die geographische Lage und die räumliche Möglichkeit, Gäste zu bewirten). Weiter wichtig sind die Empfangssituation, die Produkte, die Speisekarte, die Lage und die umgebende Landschaft sowie das Engagement der Besitzer, die Kriterien umzusetzen.
Diese Kriterien sehen besondere Regeln hinsichtlich der Zahl der Gäste und der eigenen Produktion vor und die Möglichkeit sich mit weiteren landwirtschaftlichen Produkten einzudecken. Weiter Bausteine sind Informations- und Kommunikationsangebote, Fortbildungsmaßnahmen, sozialverträgliches Verhalten und die Befolgung der Hygienebestimmungen bei der Lebensmittelverarbeitung. Eine Kontrolle und Begutachtung ist jederzeit zu gewährleisten.